Hilfsnavigation

Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

Unterlagen zur formellen Anmeldung der Eheschließung

Achtung: Zuständig für die formelle Anmeldung der Eheschließung ist das Wohnortstandesamt der Brautpaare. Sollten Sie nicht auf Fehmarn wohnen, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Standesamt!

Welche Unterlagen werden für die Anmeldung der Eheschließung benötigt?

Sind Sie beide volljährig, noch nicht verheiratet gewesen, haben keine Kinder und sind beide seit Geburt deutsche Staatsangehörige, dann reichen in der Regel folgende Unterlagen aus:

  • Gültiger      Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelle erweiterte      Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate; beinhaltet unter anderem Angaben      über Familienstand und Konfession; zu erhalten von der Meldebehörde      des Wohnortes, in Burg auf Fehmarn vom Bürgerbüro)
  • eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters (stellt das zuständige Standesamt des Geburtsortes aus;  nicht älter als 6 Monate – KEINE Geburtsurkunde !!! ).

 

Was ist, wenn Sie schon einmal verheiratet waren?

Wenn Sie schon einmal verheiratet waren, benötigen Sie neben dem gültigem Personalausweis/Reisepass, den beglaubigten Abschrift des Geburtseintrages und der aktuellen erweiterten Meldebescheinigung, eine aktuelle  Eheurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk  oder einen aktuellen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister   (Diese Dokumente erhalten Sie vom Standesamt der letzten Eheschließung; nicht älter als 6 Monate!)

Wenn Ihre vorherige Ehe im Ausland geschlossen wurde und  nachträglich in Deutschland kein Familienbuch angelegt wurde, legen Sie bitte die ausländische Heiratsurkunde und den ausländischen Nachweis über die Auflösung der Ehe mit Übersetzung in die deutsche Sprache vor. In der Regel ist die Anbringung einer Apostille oder einer Legalisation auf dem ausländischen Dokument erforderlich. Näheres erfahren Sie beim Standesamt.

Falls Sie mehrmals verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich Nachweise über die Schließung und Auflösung aller vorangegangenen Ehen, zum Beispiel Eheurkunde und Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde.

 

Was ist, wenn Sie gemeinsame Kinder haben?

Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, legen Sie bitte im Standesamt Geburtsurkunden der Kinder und Nachweise über die Vaterschaftsanerkennung und ggfs. der Sorgerechtserklärungen vor.

Für ein nicht gemeinsames Kind brauchen Sie keine Unterlagen mitzubringen. Es ist möglich, diesem Kind unter bestimmten Voraussetzungen nach der Eheschließung einen neuen Namen zu erteilen. Darüber informieren Sie sich bitte direkt beim Standesamt.

 

Was ist, wenn Sie im Ausland geboren sind?

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber im Ausland geboren sind, benötigen Sie eine internationale, mehrsprachige Geburtsurkunde oder eine Geburtsurkunde mit Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer aus Deutschland (Auskünfte über Adressen von vereidigten Dolmetschern und Übersetzern gibt das Standesamt).

 

Was ist, wenn einer von Ihnen eine ausländische Staatsangehörigkeit hat?

Wenn einer von Ihnen eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, ist es je nach Heimatland unterschiedlich, welche Dokumente Sie für die Anmeldung benötigen.
Da wir hier nicht jedes Land aufführen können, setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbindung.


Falls Sie die deutsche Sprache nicht oder nicht ausreichend verstehen, benötigen Sie für die Anmeldung und die Eheschließung einen Dolmetscher. Dies kann ein vereidigter Dolmetscher, eine vereidigte Dolmetscherin, oder eine Vertrauensperson Ihrer Wahl sein, die nicht mit Ihnen oder Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin verwandt ist.
Die dolmetschende Person hat einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Was ist, wenn Sie im Ausland heiraten wollen?

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Ausland heiraten möchten, sind je nach geplantem Eheschließungsland unterschiedliche Dokumente erforderlich.
Neben einer internationalen Geburtsurkunde wird in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Dieses Ehefähigkeitszeugnis ist der Nachweis der Heimatbehörde (in Deutschland vom Standesamt des Wohnortes), dass der beabsichtigten Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht. Dies bedeutet, dass Sie dem Standesamt alle Dokumente, die Sie auch für die Anmeldung der Eheschließung in Deutschland bräuchten, vorlegen müssen. Das Standesamt prüft anhand der Unterlagen, ob Ehehindernisse vorliegen und kann dann das Ehefähigkeitszeugnis, in dem beide Verlobten genannt werden, ausstellen.

Bitte erkundigen Sie sich beim Standesamt, wenn Sie die Absicht haben, im Ausland zu heiraten.

Hinweis:

Wenn die Geburt oder die Eheschließung eines Verlobten im Ausland erfolgt ist oder eine ausländische Staatsangehörigkeit berücksichtigt werden muss, ist es unerlässlich, sich persönlich im Standesamt über die zur Anmeldung notwendigen Unterlagen beraten zu lassen.

 

Was ist noch bei einer Hochzeit zu beachten?

Sie können wählen, ob sie Trauzeugen benennen  oder nicht. Es dürfen bis zu 2 Trauzeugen benannt werden. Diese müssen mindestens 14 Jahre alt sein und sich durch gültige Ausweispapiere legitimieren können.

Während der Trauzeremonie kann ein Ringwechsel erfolgen, wenn Sie dies wünschen.

Im Trauzimmer gibt es Sitzplatzmöglichkeiten für 18 Personen (inkl. Brautpaar). Es ist ein CD-Player oder ein Stromanschluss für sonstige Abspielgeräte vorhanden. Nach Absprache mit den Standesbeamtinnen besteht die Möglichkeit, sich das Trauzimmer vorher persönlich anzusehen. Der Tisch ist mit einem Blumengesteck geschmückt und wir stellen eine Auswahl an Ringablagen. Natürlich können Sie auch Ihren eigenen Blumenschmuck bzw. Ringablage mitbringen.

Die Trauungen finden vormittags, während der Öffnungszeiten des Standesamtes statt. Zusätzlich werden an drei Samstagvormittagen  im Jahr Termine für standesamtliche Hochzeiten im Burger Rathaus angeboten.

 

 

Welche Kosten entstehen Ihnen?

   
Anmeldung der Eheschließung:  
a) nach deutschem Recht 50,00 €
b) nach ausländischem Recht 80,00 €
   
Eheurkunde
15,00 €
Stammbücher 25,00 €
Erklärung eines Doppelnamen 30,00 €
   
Vornahme der Eheschließung:
 40,00 €
zusätzlich

außerhalb der Amtsräume
(Kutter, Leuchtturm, Strand)
150,00 €
außerhalb der Öffnungszeiten 100,00 €
 außerhalb der Öffnungszeiten und außerhalb der Amtsräume
 200,00 €
Weitere Gebühren auf Anfrage     

Kontakt

Frau Britta Schwerin
Standesamt
Fachbereich Allgemeine Verwaltung, Bildung und Sport
Burg auf Fehmarn
Am Markt 1
23769 Fehmarn

Telefon:  (04371)506-140
Fax:  (04371)506-146
b.schwerin@stadtfehmarn.de
Zimmer:  7
Kontaktformular
Frau Jennifer Fickert
Standesamt
Fachbereich Allgemeine Verwaltung, Bildung und Sport
Burg auf Fehmarn
Am Markt 1
23769 Fehmarn

Telefon:  (04371) 506-142
Fax:  (04371) 506-146
j.fickert@stadtfehmarn.de
Kontaktformular
Seite zurücknach obenSeite drucken