Hilfsnavigation

Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

ZuFiSH

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Wassergefährdende Stoffe: Anzeigepflicht nach § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Leistungsbeschreibung

An wen muss ich mich wenden?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Zuständig

Fachdienst Natur und Umwelt - Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Auf Karte anzeigen

E-Mail
E-Mail

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Seite zurücknach obenSeite drucken